RBOG 1997 Nr. 24 Ansteckung mit HI-Virus; gegenüber dem vom Täter gezeugten Kind liegt kein strafbares Verhalten vor Art. 122 StGB, Art. 231 Ziff. 1 StGB 1. X erwartete vom Berufungskläger ein Kind. Aufgrund einer Kontrolluntersuchung stellte sich heraus, dass dieser sie mit dem HI-Virus angesteckt hatte. Der Berufungskläger wurde durch die Vorinstanz wegen schwerer Körperverletzung sowie Verbreitens menschlicher Krankheiten verurteilt. 2. Es stellt sich die Frage, ob der Berufungskläger die Tatbestände der Körperverletzung und des Verbreitens menschlicher Krankheiten auch gegenüber dem von ihm gezeugten Kind erfüllt.