Nur demjenigen Gläubiger, welcher zweifelsfrei einen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend machen kann, steht die Möglichkeit offen, auf raschem sowie einfachem Weg und insbesondere ohne erneute Infragestellung der Forderung zu seinem Geld zu gelangen. Bei Entscheiden, in welchen rechtskräftig über die Zahlungspflicht eines Schuldners befunden wurde, ist dies in aller Regel der Fall.