RBOG 1997 Nr. 13 Nach Aufteilung einer Steuerschuld auf die geschiedenen Ehegatten kann jeder nur noch für den von ihm geschuldeten Teilbetrag betrieben werden Art. 80 SchKG, § 16 Abs. 3 StG 1. Die Ehe des Rekurrenten wurde im Januar 1996 rechtskräftig geschieden. Im März 1996 stellte ihm das Steueramt für das Vorjahr (Januar bis Juni) eine Steuerrechnung zu, in der sowohl sein Einkommen als auch dasjenige seiner geschiedenen Ehefrau berücksichtigt wurde. Im April 1996 sandte es ihm ein mit dem Vermerk "Steueraufteilung 1995" versehenes Schreiben.