RBOG 1997 Nr. 12 Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar Art. 80 SchKGArt. 158 Ziff. 5 aZGB (Stand vom 10.12.1907) Art. 132 ZGBArt. 145 aZGB (Stand vom 10.12.1907) Art. 177 ZGB 1. a) Die Parteien schlossen eine Unterhaltsvereinbarung für die Dauer des Scheidungsprozesses ab, ohne sie richterlich genehmigen zu lassen. In der Folge erliess der Massnahmerichter eine Anweisungsverfügung im Sinn von Art. 177 ZGB an die Arbeitgeberin des Unterhaltsschuldners.