Das Betreibungsamt unterbrach die Versteigerung nicht und schlug schliesslich die fragliche Liegenschaft der Bank X zu. Die Schuldnerin erhob Beschwerde und verlangte die Aufhebung des Zuschlags. 2. Nach Sachdarstellung des Betreibungsamts begann um ca. 14.20 Uhr der eigentliche Versteigerungsakt. Die Bank X habe Fr. 690'000.-- zum ersten und zum zweiten Mal geboten. Y habe Fr. 695'000.-- zum Ersten geboten. Zwischen dem zweiten und dritten Ausruf habe Y die Versteigerung unterbrochen, der Gantbeamtung einige Tausendernoten auf den Tisch gelegt und dem Publikum mitgeteilt, die Versteigerung müsse nicht mehr weitergeführt werden, da die Schuld bezahlt sei.