RBOG 1997 Nr. 08 Ein Zahlungsversuch bei der Gantbeamtung während laufender Versteigerung erfolgt zur Unzeit und führt nicht zur Unterbrechung der Versteigerung 1. In der von der Bank X angehobenen Betreibung führte das Betreibungsamt die Versteigerung einer der Schuldnerin gehörenden Liegenschaft durch. Während des eigentlichen Versteigerungsakts legte der im Auftrag der Schuldnerin handelnde Y dem Betreibungsamt Fr. 18'048.20 (entsprechend den ausstehenden Zinsen) vor und verlangte infolge Bezahlung der Schuld die Beendigung der Versteigerung. Das Betreibungsamt unterbrach die Versteigerung nicht und schlug schliesslich die fragliche Liegenschaft der Bank X zu.