Im Arztzeugnis wird sodann weiter ausgeführt: "Unter Berücksichtigung auch der Tatsache, dass Sie bekanntermassen Ihre übrigen Ferien meistens in Kurform verbracht haben und oft einen erheblichen Anteil der Unkosten selbst getragen haben, hat Sie schon mein Vorgänger ... zwar nicht regelmässig, aber doch hin und wieder, für eine Rehabilitationskur arbeitsunfähig geschrieben. Ich habe dies im Jahre 1996 einmal getan. Ich bin der Ansicht, dass dies in diesem Kontext eine sehr vertretbare Lösung ist, sofern dadurch während der übrigen Zeit die volle Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann".