Ihm ist damit ein erhebliches Selbstverschulden anzulasten. Obschon eine vorsätzliche Applikation der Überdosis nicht auszuschliessen ist, geht das rechtsmedizinische Gutachten anhand der gemessenen Morphin-Konzentration im Blut davon aus, dass die Überdosis auf ein unfallmässiges Geschehen zurückzuführen ist. Die Überdosis wurde verstärkt, weil es sich um Heroin mit einem unerwartet hohen Reinheitsgehalt handelte. Geht man von einem Unfallgeschehen aus, ist immerhin dem Opfer ein grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.