Dies zeigt bereits ein Blick auf die in den Kiosken aufliegenden Magazine und an die Haushalte verteilten Gratisanzeiger, unter welchen selbst solche zu finden sind, welche nebst entsprechenden Fotografien insbesondere sexuelle Kontakte vermitteln (Partnersuche, Telefonsex etc.). d) Zusammenfassend kann die von der Berufungsklägerin erhobene Forderungsklage nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die den Ansprüchen zugrunde liegende Vereinbarung sei sittenwidrig und damit nichtig im Sinn von Art. 20 Abs. 1 OR. Obergericht, 16. Januar 1997, ZB 96 116