die Kunden jedenfalls dürften kaum bereit sein, als Zeugen auszusagen. Der der Parteivereinbarung zugrunde liegende Zweck - das Vermitteln von Telefongesprächen mit erotischem oder sexuellem Inhalt bzw. die Unterhaltung oder sexuelle Befriedigung der Anrufer - verstösst ebenfalls nicht gegen die herrschende Moral. Dies zeigt bereits ein Blick auf die in den Kiosken aufliegenden Magazine und an die Haushalte verteilten Gratisanzeiger, unter welchen selbst solche zu finden sind, welche nebst entsprechenden Fotografien insbesondere sexuelle Kontakte vermitteln (Partnersuche, Telefonsex etc.).