Koller, Schweizerisches Obligationenrecht, AT, Bd. I, Bern 1996, N 995 ff.). Die guten Sitten sind in einer raschlebigen, pluralistischen Gesellschaft Wandlungen unterworfen, so etwa im Sexualbereich: Was gestern als sittenwidrig galt, muss es heute nicht mehr sein, und umgekehrt. Entscheidend ist, ob im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Geschäft als sittenwidrig angesehen werden muss (Koller, N 1007). Das Kriterium der guten Sitten ist eine "wertausfüllungsbedürftige Generalklausel", durch welche unter Bezugnahme auf das allgemeine Anstandsgefühl die Zusammenarbeit der rechtlichen mit der sozialen (moralisch- ethischen) Werthierarchie sicherzustellen ist.