RBOG 1997 Nr. 04 Leistungspflicht des Alimentenschuldners während des Strafvollzugs Art. 276 ZGBArt. 151 aZGB (Stand vom 10.12.1907) 1. Der Berufungskläger stellt seine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern und der Berufungsbeklagten nicht grundsätzlich in Frage. Hingegen wendet er sich gegen Unterhaltsleistungen mit der Begründung, er sei nicht leistungsfähig. Er befinde sich im Strafvollzug und sei unverschuldet nicht in der Lage, Unterhaltsleistungen zu erbringen. Nach der Verbüssung der Freiheitsstrafe müsse er die Schweiz verlassen, was es ihm unmöglich mache, ein angemessenes Einkommen zu erzielen. 2. a) Sowohl bei einer Entschädigung nach Art.