Es bleibt somit dabei, dass während der 40monatigen Ehe eine Sparquote von etwa Fr. 45'000.-- bzw. Fr. 1'125.-- pro Monat anzunehmen ist. b) Die Lösung der Vorinstanz, vom Überschuss vorab diese Sparquote in Abzug zu bringen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass sich diese Sparquote nicht unbesehen auf die Situation bei getrennter Ehe übertragen lässt. Zum einen dürfte den Parteien die Motivation zur weiteren Äufnung von Ersparnissen für ein gemeinsames Zusammenleben fehlen. Von der Sparquote abzuziehen sind sodann Auslagen, die üblicherweise während der Ehe nicht anfielen.