Der Rekursgegner hingegen bringt vor, er habe während der Ehe Fr. 70'000.-- und die Rekurrentin Fr. 55'000.-- gespart. Die Differenz zur Betrachtungsweise der Vorinstanz liegt im wesentlichen darin, dass der Rekursgegner zusätzlich zum Sparpotential der Parteien je noch Autokäufe von Fr. 25'000.-- bei der Rekurrentin und Fr. 50'000.-- bei sich selbst berücksichtigt wissen will, und dass die Vorinstanz das eingebrachte Gut der Rekurrentin von DM 50'000.-- im Verhältnis 1:1 in Schweizer Franken umrechnete.