Danach kann der Richter bei einem Streitwert von mehr als Fr. 40'000.-- die Grundgebühr bei periodischen Leistungen aus Familienrecht bis auf die Hälfte reduzieren, wenn die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse der Parteien dies rechtfertigen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Streitwert bei langjährigen Alimentenverpflichtungen oftmals sehr hoch ist, obwohl sich die Parteien in eher knappen finanziellen Verhältnissen befinden. 3. a) Dass sich die Parteien im Hauptverfahren vor Vorinstanz in irgendeinem Punkt geeinigt hätten, wird von keiner Seite behauptet. Vielmehr widersetzte sich die Rekurrentin erfolgreich dem Scheidungsbegehren der Gegenpartei.