Mit der neuen Regelung sollte sichergestellt werden, dass Ansprüche, welche zu Beginn des Prozesses noch streitig sind, jedoch im Laufe des Verfahrens mittels Vergleichs geregelt werden, bei der Festsetzung der Grundgebühr ebenfalls berücksichtigt werden können. In Scheidungsverfahren kann für den Richter leicht der Eindruck entstehen, es sei den Rechtsvertretern kein besonderer Aufwand erwachsen, wenn diese eine Konvention vorweisen.