Indessen sei dieses Vorgehen mit ihrem Bruder nicht abgesprochen gewesen. Nach dessen Ausschaffung in die Heimat im Mai 1992 habe sie denn auch die meisten an ihn adressierten Briefe weggeworfen, obwohl sie deren Inhalt nicht habe lesen können. Das Urteil sei ihr zugestellt worden und in der Folge einige Monate bei ihr zu Hause herumgelegen, bevor sie es ebenfalls weggeworfen habe. Ihrem Bruder habe sie später telefonisch von der Ankunft des Urteils Kenntnis gegeben, ihm gleichzeitig aber auch gesagt, sie habe den Inhalt nicht lesen können. Unter diesen Umständen aber hat die Zustellung des Urteils der Vorinstanz klar als nicht erfolgt zu gelten.