Damit der Verurteilte sich aber überhaupt mit den Überlegungen des Richters auseinandersetzen kann, muss ihm die Gelegenheit geboten werden, ein begründetes Urteil zu verlangen. Dies ist letztlich nur möglich, wenn ihm wenigstens das Dispositiv mit dem Hinweis auf sein Recht, innerhalb von 10 Tagen ein begründetes Urteil zu verlangen, rechtsgültig zugestellt wird. c) Sowohl die Kantonspolizei als auch das Bezirksamt führten den Beschwerdeführer während der gesamten Strafuntersuchung als an derselben Adresse in A wohnhaft auf.