Im weiteren wurde ihm im Zusammenhang mit seinem PW die vom gleichen Tag datierte Beschlagnahmeverfügung ausgehändigt, gegen welche er eine Beschwerde in Aussicht stellte. Bei dieser Sachlage aber kann der Vermerk im Rubrum des Urteils der Vorinstanz, der Beschwerdeführer sei vom persönlichen Erscheinen dispensiert, nicht genügen. Vielmehr hätte es hiezu eines ausdrücklichen Dispensationsgesuchs bedurft. Ein solches findet sich aber nirgends.