Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 3. A., S. 127 ff.; Eisenberg, N 1360 ff.). Der Grund, weshalb zur Prüfung der Glaubwürdigkeit von Kinderaussagen öfters Sachverständige hinzugezogen werden müssen, liegt im übrigen vorab darin, dass die Frage, ob ein Kind glaubhaft aussagt, sich wesentlich schwerer beurteilen lässt als beim erwachsenen Zeugen; dabei ist zu beachten, dass dem Sachverständigen Erkenntnismittel zu Gebot stehen, die das Gericht nicht haben kann (BGHSt 7, 1955, S. 82 ff.).