In Lehre und Rechtsprechung ist indessen unbestritten, dass sich die Glaubhaftigkeit einer Aussage im wesentlichen nach ihrem Inhalt bestimmt, ausgehend von der grundlegenden Annahme, dass sich Aussagen über selbsterlebte Ereignisse in ihrer Qualität von jenen Aussagen unterscheiden, die nicht auf selbst erlebten Vorgängen beruhen ("Undeutsch-Hypothese"). Die Lehre hat vielfältige Realitätskriterien systematisiert, wenn auch in unterschiedlicher Weise (vgl. die vier Kriteriensysteme von Arntzen, Undeutsch, Littmann & Szewczyk und Trankell, auf denen weitere Arbeiten von Psychologen und Juristen aufbauen; Eisenberg, N 928 ff.; Köhnken, Glaubwürdigkeit, München 1990, S. 87 ff.;