RBOG 1996 Nr. 39 Einvernahme von Kindern: Anforderungen; Konfrontationseinvernahme mit Kindern; Glaubhaftigkeitsbegutachtung der Aussagen des Angeschuldigten Art. 5 aOHG, § 89 Abs. 3 aStPO (TG), § 95 aStPO (TG), §§ 99 ff. aStPO (TG) 1. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen X wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern. Sie warf ihm vor, er habe mit dem anfänglich zehnjährigen Y mehrfach sexuelle Handlungen in schätzungsweise 25 Fällen vorgenommen; ausserdem habe er in einer nicht genau feststellbaren Zeit, jedoch mit Beginn im Vorschulalter, mehrfach sexuelle Handlungen mit Z vorgenommen.