X weist in diesem Brief darauf hin, die Schwierigkeiten des Berufungsklägers nach der Umbesetzung an seinem Arbeitsplatz seien nicht unbedingt allein Folge des Raubüberfalls, sondern es träten schon vorher bestehende Schwierigkeiten seiner Persönlichkeit zutage, welche durch den Überfall in verstärkter Form manifest geworden seien; insoweit zeige sich eine Vermischung einmal der Folgen des Raubüberfalls und zum andern seiner persönlichen Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen.