Somit würde eine genaue Abklärung der Situation ein umfassendes Beweisverfahren erfordern, in dem Zeugen gehört und Gutachten eingeholt werden müssten. Schliesslich müsste auch der Frage nachgegangen werden, ob die Kündigung des Arbeitsvertrags überhaupt rechtsgenüglich gewesen sei, da sie offensichtlich innert der Sperrfrist erfolgt sei. Eine genaue Abklärung würde zu einer ungebührlich langen Verzögerung des Strafprozesses führen, was sich nicht rechtfertige. Zudem leide der Berufungskläger keine soziale Not, weil Taggelder geflossen seien. Diese Erwägungen der Vorinstanz erscheinen als durchaus zutreffend.