RBOG 1996 Nr. 36 Notwendige Verteidigung; heilbarer Verfahrensmangel § 50 Abs. 4 aStPO (TG), § 199 Abs. 3 aStPO (TG) Der Berufungskläger macht geltend, weil er im erstinstanzlichen Verfahren ohne Beizug eines amtlichen Verteidigers verurteilt worden sei, obwohl eine freiheitsentziehende Massnahme zur Diskussion gestanden habe, müsse das Urteil aufgehoben werden.