Aufsichtsbeschwerden richten sich an die für die kritisierte Behörde zuständige Aufsichtsinstanz. Die Möglichkeit, eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen, ist die Konsequenz der Aufsichtskompetenz der mit der Beschwerde angegangenen Behörde. Diese ist neben den von Amtes wegen vorzunehmenden Aufsichtsmassnahmen darauf angewiesen, auf Fehler hingewiesen zu werden. Die Aufsichtsbeschwerde bedarf deshalb keiner gesetzlichen Grundlage.