sie wird sich dabei insbesondere mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die vorläufige Sicherung nach Art. 39 LugÜ auf dem Weg der provisorischen Pfändung oder der Arrestlegung zu erfolgen hat (BlSchK 60, 1996, S. 104 ff.). Rekurskommission, 16. September 1996, ZR 96 116