Ein anderes Mal habe der Berufungskläger angerufen und behauptet, das Mofa ihrer Tochter sei gestohlen worden, was indessen nicht zutreffend gewesen sei. Vermutlich habe sich der Polizeibeamte in dieser Angelegenheit geirrt, ohne dies später eingestehen zu können. Im Zusammenhang mit Abfallsäcken, welche von unbekannten Drittpersonen immer wieder auf das Wiesland der Berufungsbeklagten gestellt worden seien, habe sich der Berufungskläger vorerst gar nicht zu ihr bemühen wollen. Später habe er den Inhalt der Säcke überprüft, ohne indessen den Abfall zu entsorgen. Diesbezüglich habe sie vom Berufungskläger einen Hinweis erwartet, an wen sie sich zu wenden habe.