In der Befragung durch den Untersuchungsrichter holte sie alsdann etwas weiter aus und schilderte verschiedene Auseinandersetzungen mit dem Berufungskläger. So habe dieser im Zusammenhang mit einer Gemeindeangelegenheit sie und ihren Ehemann befragen müssen. Hiezu sei er eines Tages kurz nach dem Mittagessen ohne vorherige Ankündigung bei ihr zu Hause erschienen und habe gedroht, er müsse andere Massnahmen ergreifen, sofern sie bzw. ihr Ehemann nicht in die Befragung einwilligen würden. Ein anderes Mal habe der Berufungskläger angerufen und behauptet, das Mofa ihrer Tochter sei gestohlen worden, was indessen nicht zutreffend gewesen sei.