RBOG 1996 Nr. 26 Ehrverletzung: Aufsichtsbeschwerde als aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund; Dritter im Sinne des Gesetzes Art. 173 Ziff. 1 StGB Art. 173 Ziff. 2 StGB 1. Der Berufungskläger wurde als Beamter der Kantonspolizei zur Aufnahme eines Verkehrsunfalls gerufen, in welchen der Ehemann der Berufungsbeklagten verwickelt war. Diese richtete am Folgetag ein Schreiben an den Polizeikommandanten und warf darin dem Berufungskläger verleumderische Äusserungen, machthaberisches und schuldzuweisendes Auftreten sowie eine feindschaftliche Behandlung vor. Der Berufungskläger erhob Klage wegen Ehrverletzung.