RBOG 1996 Nr. 24 Stellvertretendes Strafrecht bei Widerhandlungen nach ausländischem Recht; Fahren in übermüdetem Zustand Art. 35 Abs. 1 lit. a IRSG, Art. 6 StGB, Art. 90 Abs. 2 SVG, Art. 101 f. SVG 1. In Anwendung von Art. 90 Ziff. 2 SVG verurteilte die Vorinstanz den Berufungskläger wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln, weil er in Deutschland in übermüdetem Zustand ein Motorfahrzeug gelenkt habe. Art. 6 StGB gehe Art. 101 SVG vor. Da Art. 90 Ziff. 2 SVG ein Auslieferungsdelikt darstelle, sei der Berufungskläger bezüglich der von ihm im Ausland verübten Handlungen nicht der schweizerischen Gerichtsbarkeit entzogen.