Vielmehr wird weiterhin auf den Grundbesitz verwiesen. Jedoch scheint es die Rekurrentin diesbezüglich nicht für nötig zu halten, irgendwelche Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Verkehrswertschätzungen und dergleichen vorzulegen, so dass völlig offen bleibt, wie weit die Verwertung dieser Aktivposten überhaupt zur Befriedigung der Gläubiger beitragen kann. Umgekehrt ist dem Amtsblatt des Kantons Thurgau zu entnehmen, dass nunmehr eine der vier Liegenschaften zur betreibungsrechtlichen Versteigerung gelangt.