Dem Richter aber wird es dadurch von vornherein verunmöglicht, sich ein verlässliches Bild über die wirtschaftliche Situation der Rekurrentin zu machen. Die Nichtvorlage einer ordnungsgemässen Buchhaltung bzw. Bilanz ist umso stossender, als die Rekurrentin entgegen ihren Behauptungen auch nach 1992 und teilweise gar im heutigen Zeitpunkt noch operativ tätig ist. Dies muss zumindest aus der farbigen Dokumentation geschlossen werden, in welcher verschiedene Projekte dargestellt werden, welche sich teilweise noch im Bau befinden. Somit fehlt es weiterhin an einem formellen Erfordernis, weshalb der Rekurs bereits aus diesem Grund abzuweisen ist.