Indessen legt sie auch im Rekursverfahren weder eine Buchhaltung noch irgendwelche diesbezüglichen Belege vor. Vielmehr ist dem Schreiben der Treuhänderin zu entnehmen, dass es nach wie vor unmöglich sei, "den heutigen Vermögensstand der Rekurrentin klar beurteilen zu können". Auch das Schreiben des neuen Treuhänders deutet in diese Richtung. So wird darin wohl die Bereitschaft erklärt, eine korrekte Bilanz mit Stichtag vom 30. September 1996 zu erstellen. Allerdings sei dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass "eine komplette und klar definierte Belegsammlung der erwähnten Jahre" eingereicht werde, andernfalls dieses Mandat nicht angenommen werden könne.