gestellt wären, oder dass sich der Schuldner über lange Zeit im Zustand der Insolvenz befand. Im Zweifelsfall wird einem Schuldner somit die Stundung eher gewährt, als dass sie von vornherein nicht bewilligt wird. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt geprüft werden kann, ob die Nachlassstundung zu bewilligen ist, ist aber, dass der Schuldner der zuständigen Behörde die erforderlichen Auskünfte über die massgebenden finanziellen und sonstigen Aspekte erteilt: