Es muss deshalb Indizien dafür geben, dass sich seine Lage dann, wenn die ihm zustehenden Zahlungen eintreffen, stabilisiert. Seine Debitoren müssen folglich seine Kreditoren übersteigen. Er muss, gehen seine Guthaben innert nützlicher Frist ein, alsdann zusammen mit seinem sonstigen Verdienst in der Lage sein, seine Schulden zu decken und den laufenden Verbindlichkeiten nachzukommen (RBOG 1993 Nr. 22). Rekurskommission, 25. Oktober 1996, BR 96 84