Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der primäre Grund für seine Zahlungsunfähigkeit nicht in seinerseits stets wachsenden Schulden, sondern vielmehr in Guthaben liegt, welche er rezessionsbedingt nicht einzutreiben vermag. Voraussetzung ist jedoch selbstverständlich, dass seine allgemeine finanzielle Situation nicht seit längerem und ohne Hoffnung auf Besserung als desolat bezeichnet werden muss. Vielmehr muss begründete Aussicht darauf bestehen, dass sich seine Verhältnisse nicht mehr und mehr zu seinen Ungunsten zuspitzen. Es muss deshalb Indizien dafür geben, dass sich seine Lage dann, wenn die ihm zustehenden Zahlungen eintreffen, stabilisiert.