Gerade Alimentenschulden verändern sich wegen der üblichen Koppelung an die Teuerung praktisch jedes Jahr, wobei die Bestimmung des exakten Betrags vielerorts auf beträchtliche Schwierigkeiten stösst. Wenn der Schuldner deshalb über einen längeren Zeitraum mehr überweist als das, wozu er eigentlich verpflichtet wäre, so ist nicht einzusehen, weshalb ihm verwehrt sein sollte, die zuviel bezahlten Beträge später zur Verrechnung zu stellen. Andernfalls käme es tatsächlich zum stossenden Resultat, dass jeder einmal zuviel bezahlte Betrag für den Schuldner verloren und für die Gläubigerin - nach den Worten des Rekurrenten - "als sittliche Draufgabe" gewonnen wäre.