Die Pfändung ergab fünf Positionen: Eine Liegenschaft mit einer betreibungsamtlichen Schätzung von Fr. 700'000.-- und Grundpfandrechten im Betrag von Fr. 950'000.-- sowie vier Fahrzeuge im Schätzwert von Fr. 32'000.--, an welchen in jedem Einzelfall Drittansprüche geltend gemacht und nicht bestritten wurden. Mithin stellte einzig die Liegenschaft pfändbares Vermögen dar. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundpfandrechte die betreibungsamtliche Schätzung um Fr. 250'000.-- überstiegen, stellte die Liegenschaft für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Gläubiger im Grund genommen einen "Non-Valeur" dar.