Sie zog die Kündigung folglich zurück. Als Grund führte sie keineswegs die Nichtigkeit der Kündigung an; aus den Formulierungen in ihrer Rückzugserklärung muss vielmehr geschlossen werden, sie habe dem vom Rekursgegner erwähnten sozialen Aspekt, welchen sein Hund erfülle, Rechnung tragen und von ihm nicht verlangen wollen, dass er das Tier sofort weggibt.