unbebaute Grundstücke, Gärten, Parkplätze oder Lagerräume als auch über bewegliche Sachen (Mobilien). Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, in denen ein Beruf oder Gewerbe ausgeübt wird, die von einem Unternehmen als Büros, Läden, Werkstätten, Lager- oder Vorführräume genutzt werden, oder in welchen eine Aktivität mit ideeller Zielsetzung verfolgt wird (Versammlungs-, Club- oder Freizeitlokale; vgl. Lachat/ Stoll, Das neue Mietrecht für die Praxis, 3.A., S. 33).