Offensichtlich nahm die Berufungsbeklagte denn auch an, dass niemand mehr das Gerüst benutzen würde, wie aus der von den Parteien unterzeichneten Darstellung des Unfallhergangs hervorgeht. Es kommt hinzu, dass beim fraglichen Bockgerüst zwei der insgesamt vier Dielen fehlten, weil sie zuvor von einem Hilfsarbeiter der Berufungsbeklagten weggenommen worden waren.