Vielmehr stellt ein Bockgerüst ein Provisorium dar, welches mit kleinem Aufwand rasch verschoben werden kann. Die Dielen werden lediglich auf die Böcke gelegt und - im Gegensatz beispielsweise zu einem Fassadengerüst - nicht fixiert; sie können demnach ohne weiteres verschoben oder weggenommen werden. Wie bereits die von den Parteien ins Recht gelegten Fotografien belegen, ist ein solches Bockgerüst nur relativ stabil. Es erscheint daher generell fraglich, ob die Auffassung des Berufungsklägers zutrifft, er bzw. jeder Dritte habe sich jederzeit auf die Betriebssicherheit des fraglichen Bockgerüsts verlassen dürfen.