Das französische Wort "terrasse" ist lateinischen Ursprungs ("terra") und bedeutete ursprünglich eine Erdaufhäufung (Duden, Etymologie, Bd. VII, 2.A., S. 741). Heute bezeichnet man als Terrasse landläufig eine grössere, mitunter überdachte Fläche an einem Haus für den Aufenthalt im Freien (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, Mannheim 1983, S. 1262). Nichts anderes versteht die Berufungsbeklagte unter dem Begriff "Terrasse". Jedenfalls behauptet sie keine andere Sinnbedeutung.