Wesentlich für die Parteien seien damals lediglich die Ausmasse gewesen. Die Einstellgarage halte sich in ihren Ausmassen innerhalb des für den seinerzeitigen Terrassenvorbau vertraglich vereinbarten Grenzabstands. Das Obergericht kann diese Auffassung nicht teilen. c) Unbestrittenermassen umfasst die Servitut von 1953 in ihrem Inhalt einen Terrassenvorbau. Das französische Wort "terrasse" ist lateinischen Ursprungs ("terra") und bedeutete ursprünglich eine Erdaufhäufung (Duden, Etymologie, Bd. VII, 2.A., S. 741).