Dem Servitutenprotokoll vom Oktober 1950 lässt sich einzig entnehmen, dass sich die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Parzellen gegenseitig je "ein unbedingtes Fuss- und Fahrwegrecht" einräumten. Dass die damaligen Kontrahenten die Grunddienstbarkeit einzig auf die Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken beschränken wollten, geht dagegen weder aus dem Errichtungsakt noch aus dem Grundbucheintrag hervor. Zutreffend mag sein, dass der Berufungsbeklagte im mittlerweilen mehr als 20 Jahre zurückliegenden Streit zwischen dem Berufungskläger und X bestätigte, dass die an das Wohnhaus angebaute Remise auf der Parzelle Nr. 126 ursprünglich einmal landwirtschaftlichen Zwecken diente.