Insofern finden Art. 714 ff. ZGB ihre notwendige Ergänzung in Art. 922 ff. ZGB. Der Eigentumserwerb durch Besitzkonstitut ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Zum einen bedarf es eines gültigen Rechtsgrunds, nämlich eines Übertragungsgeschäfts. Als solcher Kausalvertrag kommt nur ein Veräusserungsgeschäft in Frage. Faktisch ist es regelmässig ein Kauf; es lässt sich jedoch unter Umständen auch ein Tausch in der Form des Konstituts bewerkstelligen (Scherrer, Art. 717 ZGB N 9).