RBOG 1996 Nr. 03 Kaufvertrag mit Besitzkonstitut zur Umgehung der Regeln über das Fahrnispfand 1. X schuldete seinem Vater, dem Berufungskläger, aus Darlehen Fr. 21'000.--, weshalb er mit ihm eine Vereinbarung schloss, wonach der Chevrolet-Corvette, dessen bisheriger Eigentümer er war, in das Eigentum des Vaters übergehe. X wurde berechtigt, den Wagen gegen Begleichung der Forderung zurückzuerwerben. Ausserdem war der Berufungskläger damit einverstanden, dass das Fahrzeug weiterhin auf den Namen seines Sohns eingelöst sei. Dieses blieb im Besitz von X und wurde in einer von der Berufungsbeklagten gegen ihn angehobenen Betreibung gepfändet.