Ebenfalls zu weit führen würde es, bei der direkten Bundessteuer, welche teilweise auf anderen Berechnungsgrundlagen fusst, von Amtes wegen eine separate Erhebung vorzunehmen. In Anbetracht auch des Umstands, dass die Belastung durch die direkte Bundessteuer im Vergleich zu den Abgaben an den Kanton bzw. die Gemeinde mindestens bei tieferen und mittleren Einkommen in aller Regel eher von untergeordneter Bedeutung ist, rechtfertigt es sich, hier von demselben steuerbaren Einkommen wie bei den kantonalen Steuern auszugehen. In jedem Fall kann es sich dabei nicht um eine exakte Berechnung der Steuerbelastung handeln.