Aus dem so ermittelten steuerbaren Einkommen lassen sich aufgrund der einschlägigen Tabellen einerseits und des Steuerfusses in der betreffenden Wohnsitzgemeinde andererseits die jährlichen Staats- und Gemeindesteuern einer im Kanton Thurgau wohnhaften Partei relativ genau berechnen. Zu weit führen würde es demgegenüber, von Amtes wegen die entsprechenden Erhebungen bei einer Partei zu tätigen, welche ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in einem andern Kanton oder gar im Ausland hat.